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AGBs

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Gesetzliche Grundlage

Diese Reisebedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung akzeptieren, regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reiseveranstalter. Die Marken „Inselhüpfen“ und „Islandhopping“ gehören rechtlich zum Reiseveranstalter Boat Bike Tours B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Die Bedingungen gelten für alle Buchungen und basieren auf der EU-Richtlinie über Pauschalreisen (EU) 2015/2302, die in den Niederlanden im Bürgerlichen Gesetzbuch (Titel 7a, Buch 7) umgesetzt wurde. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen aufmerksam und sorgfältig durch.

 

Anmeldung

Reiseanmeldungen müssen schriftlich, per Fax, per Internet oder per Email erfolgen. Mit einer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der Mitreisenden. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Nebenabsprachen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen der Schriftform.

 

Zahlung

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Sie erhalten dabei unseren Reisesicherungsschein, damit Ihre Zahlung, wie gesetzlich vorgeschrieben, gegen Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. 60 Tage vor Reisebeginn ist die Restzahlung zu leisten. Nach Buchung erhalten Sie per Email, oder auf Anfrage per Post die Reiseunterlagen bzw. die Gästeinformation. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Reisevertrages und muss sorgfältig durchgelesen werden, da diese die aktuellsten Reise-Informationen beinhaltet.

 

Leistungen

Die Grundlage für die Durchführung der Reise ist die Leistungsbeschreibung auf unseren offiziellen Webseiten (www.inselhuepfen.com und www.boatbiketours.de), welche auch im Reisevertrag festgehalten und bestätigt ist. Für alle Leistungsangaben die durch unsere Partner-Veranstalter kommuniziert werden übernehmen wir keine Haftung.

 

Reiseabsage seitens des Veranstalters

Sollte die Mindestteilnehmerzahl von geführten Reisen nicht erreicht werden (Mindestteilnehmerzahl lt. Reiseausschreibung), so kann (muss aber nicht) die entsprechende Reise von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir eine Entscheidung über das Stattfinden der Reise so früh wie möglich treffen, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und wir gezwungen sind, eine Reise zu stornieren, werden alle geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, werden wir dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen. Im Falle der Gefährdung, Erschwerung oder Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt besteht für uns als Veranstalter ebenfalls ein Rücktrittsrecht.

 

Änderungen durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter darf geringfügige Änderungen am Vertrag vornehmen, solange diese den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. In solchen Fällen informieren wir Sie rechtzeitig, klar und verständlich. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Änderungen weder abgelehnt noch als Grund für eine kostenfreie Kündigung genutzt werden können.

Falls jedoch vor Reisebeginn eine wesentliche Änderung erforderlich wird, werden wir Sie umgehend und in verständlicher Weise darüber informieren. Sie haben dann die Wahl, die Änderungen zu akzeptieren oder den Vertrag kostenfrei zu stornieren. Sollte die Änderung die Qualität der Reise mindern oder die Kosten reduzieren, werden wir Ihnen eine angepasste Preiskalkulation vorschlagen.

 

Rücktritt und Umbuchungen durch den Kunden

[Für Partnertouren gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen unseres Partners in der jeweiligen Reisedestination. Siehe online Reiseseite unter der Rubrik: Hinweise].

 

Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Bei einer Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Absage entsteht. Der Schaden beträgt maximal den vollen Reisepreis.

 

Die Schadenspauschalen sind abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und wie folgt festgelegt:

 

  • Bis 84 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
  • Ab 84 bis 42 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • Ab 42 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  • Ab 28 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises

 

Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag berechnen wir 100% des Rechnungsbetrags. Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt.

 

a) Wenn zwei Personen gemeinsam eine Doppelkabine gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle des zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir befugt von dem verbleibenden Teilnehmer die entsprechende Unterbringungszuschläge zu fordern oder, wenn möglich, anderweitig unterzubringen.

b) Umbuchungen auf ein neues Abreisedatum werden wie Stornierungen behandelt. Für Umbuchungen müssen wir bis 28 Tage vor Reisebeginn 50 Euro berechnen, spätere Änderungswünsche können, falls durchführbar, nur durch Reiserücktritt und Neuanmeldung berücksichtigt werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Zusatzleistungen (wie z. B. Fahrradmiete, Zuschläge, Hotelbuchungen, Transfers) können bis 28 Tage vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 50 Euro pro Buchung storniert werden.

c) In Betracht der Corona Pandemie, oder einer sonstigen Pandemie, und in Ergänzung zu unseren allgemeinen Stornobedingungen, ist eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Reise erst dann möglich, wenn bis 14 Tage vor Reisebeginn offizielle Reisewarnungen oder Quarantänevorschriften vorliegen, die unumgänglich sind und Sie nicht an der gebuchten Reise  teilnehmen können.


Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Wenn ein wichtiger Teil der Reise nicht erbracht werden kann, stellt der Veranstalter kostenlose, gleichwertige Alternativen zur Verfügung. Falls diese Alternativen von geringerer Qualität sind, wird eine Preisminderung angeboten. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Haftungsausschluss des Veranstalters besteht, wenn die Nichterfüllung einer Verpflichtung auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der vom Veranstalter nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.

 

Satteltaschen

Um die Wasserdichtigkeit der überlassenen Satteltaschen zu erreichen und bei Regen einen guten Schutz zu bieten müssen die Ortlieb-Satteltaschen oben gut verschlossen werden. Obwohl diese Taschen aus wasserdichtem Material bestehen, schließt Boat Bike Tours B.V. jegliche Haftung für persönlich mitgeführte Gegenstände und Geräte wie z. B. Mobiltelefone und Kameras kategorisch aus.

 

Mitwirkung

Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist deshalb Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Vorausgesetzt wird bei Radreisen, dass Sie ein Fahrrad im Straßenverkehr und auf Feldwegen bei jeder Witterung beherrschen. Bei der Übernahme von Mieträdern haben Sie sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Räder zu überzeugen, insbesondere der Bremsen und des Lichtes. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen im In- und Ausland, im Besonderen der Vorschriften über Reisedokumente und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Bei Gepäcktransport über die EU-Außengrenzen muss das Reisegepäck unverschlossen bleiben, um eine Kontrolle durch den Zoll zu ermöglichen. Sollte das Gepäck durchsucht werden, werden Sie von uns am Zielort davon benachrichtigt. Bei Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und uns Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

 

Kündigung des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns, unseren Reiseleitern, unseren Gastgebern oder den Kapitänen unserer Schiffe nachhaltig stört.

 

Sorgfaltspflichten

Während der Dauer der Reise haften Sie uns gegenüber für Schäden an Fahrrädern, E-Bikes und Ihnen überlassener Ausrüstung oder deren Verlust. Mit der von uns angebotenen Versicherung können Sie sich gegen vorgenannte Risiken absichern. Dies gilt nicht, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten oder mit Vorsatz handeln.

 

Gewährleistungen

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch derart Abhilfe schaffen, dass wir gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des Mangels bei uns oder der von uns eingesetzten Reiseleitung, um uns die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Unabhängig von einer Reisepreisminderung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages verlangen, es sei denn, dass wir den Reisemangel nicht zu vertreten haben.


Verjährung

Ansprüche an uns müssen innerhalb eines Monats nach vertragsmäßigem Ende der Reise schriftlich an uns gestellt werden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem vertragsgemäß vorgesehenen Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.


Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz und gemäß Europäischer Datenschutzgrundverordnung DSGVO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen


Reiseschutz

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn auch über Ihren Kranken- und Unfallschutz, ggf. über Reisegepäck- und Reisehaftpflicht-Versicherungen.


Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind für die Einhaltung aller während der Reise geltenden gesetzlichen Bestimmungen im In- und Ausland, im Besonderen der Vorschriften über Reisedokumente und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus einer Missachtung ergeben, gehen zu Ihren Lasten. Wir bemühen uns jedoch, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten über alle aktuellen Vorschriften zu informieren.


Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.


Gerichtsstand

Der Gerichtsstand sind die Niederlande.

 

 

Unsere vollständigen AGBs können unter folgendem Link eingesehen und ausgedruckt werden:

AGBs PDF-Version öffnen

 


Veranstalter

Boat Bike Tours B.V
Aambeeldstraat 20
1021 KB Amsterdam
Niederlande

 

Telefon: +31 20 72 35 400

Email: info@boatbiketours.com
Web: www.boatbiketours.de

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 03.12.2024